Neue Förderung für Bibliotheken der Dinge
Mit der Förderung „Bibliothek der Dinge“ soll ein Leihangebot für Alltags- und Haushaltsgegenstände in niederösterreichischen Gemeinden und Regionen unterstützt und so ein Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden.

DORN
Was ist eine Bibliothek der Dinge?
Eine Bibliothek der Dinge funktioniert wie eine herkömmliche Bibliothek – nur werden hier keine Bücher, sondern nützliche Gegenstände verliehen.
Das Sortiment kann zum Beispiel enthalten: Werkzeuge, Reisegepäck und Campingausrüstung, Musikinstrumente, Küchengeräte, Sport- und Freizeitartikel,... So können Dinge genutzt werden, ohne sie dauerhaft besitzen zu müssen.
Die neue Förderung richtet sich an:
- NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände
- Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Bibliotheken in Niederösterreich
Was wird gefördert:
- Leihangebot in Niederösterreich (z.B. Regalsysteme, Boxen zur Aufbewahrung, Erstausstattung mit Verleihgegenständen).
Förderhöhe:
- Die Förderhöhe beträgt max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten und max. 4.000,- pro Jahr und Antragstellerin bzw. Antragssteller.
Rahmenbedingungen für Förderung:
- Das Leihangebot muss der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein.
- Die Ausleihen pro Leihgegenstand werden dokumentiert und nach dem ersten Jahr der Umsetzung an die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft übermittelt. Die Daten zum Standort der Bibliothek, Kontaktdaten und Öffnungszeiten sind spätestens mit der Endabrechnung der Förderstelle bekannt zu geben.
- Der Aufnahme des Reparatur- und Leihservices in ein öffentlich zugängliches Online-Verzeichnis wird zugestimmt.
- Nicht förderfähig sind Personal- und Betriebskosten.
Einreichung:
- Das Ansuchen ist vor Projektbeginn bei der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) mittels der bereit gestellten Formulare auf der Förderwebsite einzubringen.
Weitere Informationen:
wl