Wärmepumpe ab 100 kW
Förderung von Wärmepumpen ab 100 kW Leistung für Heizung, Warmwasser, Wärmenetze
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt:
vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
Förderhöhe:
max. 45 % der Förderungsbasis, Pauschalbetrag je nach Art und Leistung der Wärmepumpe
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Serviceteam Wärmepumpe ab 100 kW
+43 1 31 6 31 713
umwelt@publicconsulting.at
KPC
Infoblatt ab 100 kWth
Online-Antrag
Der Bund fördert im Rahmen der Umweltförderung im Inland den Einbau von elektrisch betriebenen Wärmepumpen, die überwiegend der Wämeerzeugung dienen.
Gefördert werden
- Wärmepumpenanlagen zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser oder
- Prozesswärme mit Umgebungswärme zur überwiegend betrieblichen Nutzung
Förderfähige Anlagenteile sind
- Wärmepumpe
- Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
- Pufferspeicher
- Primärseitige hydraulische Installation
- Anlagenregelung
- Elektrische Installation
- Montagekosten
- Planungskosten (bis max. 10 % der materiellen Kosten)
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
Förderhöhe
Bis zu 45 % der förderungsfähigen Kosten bzw. pauschal:
- Grundpauschale 12.500 Euro unabhängig von der Art der Wärmepumpe und der Leistung
- Sole/Wasser-Wärmepumpen: € 200,- je kWth ab 100 bis 500 kWth Leistung und € 100,- für jedes weitere kWth
- Wasser/Wasser -Wärmepumpen: € 120,- je kWth ab 100 bis 500 kWth Leistung und € 60,- für jedes weitere kWth
- Luft-Wärmepumpen: € 100,- je kWth ab 100 bis 500 kWth Leistung und € 100,- für jedes weitere kWth
Zuschläge:
- Ökostrom-Zuschlag: € 50,- je kW
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60 % der ermittelten Förderung für Betriebe.
Förderdetails
- Die Förderung von Wärmepumpen ist nur möglich, wenn keine Versorgung mit hocheffizienter bzw. klimafreundlicher Fernwärme vorhanden ist - Ausnahme: der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das betreffende Objekt nicht möglich ist.
- Die Anlage muss überwiegend betrieblich/öffentlich genutzt werden.
- Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Wärmebereitstellung ausgelegt sein.
- Der Ökostrom-Zuschlag wird für Einsatz von ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern gewährt. Details zu den erforderlichen Nachweisen (Ökostrom-Bezug, eigene Anlage) - siehe Informationsblatt
- Das eingesetzte Kältemittel muss ein GWP von weniger als 750 gemäß den Bestimmung nach 6. IPCC Sachstandbericht aufweisen.
- Mind. 3,8 Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpenanlage
- nicht gefördert werden Wärmepumen im Neubau oder als Ersatz für eine bestehende erneuerbare Anlage
Weitere Informationen
- Energieberatung für Gemeinden
- Bundesförderung Wärmepumpe unter 100 kW
- Bundesförderung Wärmerückgewinnung unter 100 KW
- Landesförderung Heizkesseltausch
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)