Umwelt-Gemeinde-Service

Wärmepumpe ab 100 kW

Symbol Fördergeber Bund

Förderung von Wärmepumpen ab 100 kW Leistung für Heizung, Warmwasser, Wärmenetze

Der Bund fördert im Rahmen der Umweltförderung im Inland den Einbau von elektrisch betriebenen Wärmepumpen, die überwiegend der Wärmeversorgung dienen.

Gefördert werden

  • Wärmepumpenanlagen zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme
  • Versorgung von Wärmenetzen mit Umgebungswärme als Wärmequelle (z.B. Wasser/Wasser oder Sole/Wasser Wärmepumpe)

Förderfähige Anlagenteile sind

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Pufferspeicher
  • Primärseitige hydraulische Installation
  • Anlagenregelung
  • Elektrische Installation
  • Montage- und  Planungskosten
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Förderhöhe

Bis zu 27 % der umweltrelevanten Investitionskosten bzw. max. Pauschlabetrag abhängig von der Art der Wärmepumpe und der Leistung

  • Sole/Wasser-Wärmepumpen: € 180,- je kWth ab 100 bis 500 kWth Leistung und € 60,- für jedes weitere kWth
  • Wasser/Wasser -Wärmepumpen: € 120,- je kWth ab 100 bis 500 kWth Leistung und € 60,- für jedes weitere kWth
  • Luft-Wärmepumpen: € 60,- je kWth ab 100 bis 500 kWth Leistung und € 30,- für jedes weitere kWth

Zuschläge bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze

  • Ökostrom-Zuschlag: € 60,- je kW
  • für den Einsatz von fortschrittlichen Kältemitteln (GWP ≤ 1500): € 45,- je kW

Förderdetails

  • Die Förderung von Wärmepumpen ist nur möglich, wenn keine Versorgung mit hocheffizienter bzw. klimafreundlicher Fernwärme vorhanden ist - Ausnahme: der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das betreffende Objekt nicht möglich ist.
  • Die Anlage muss überwiegend betrieblich/öffentlich genutzt werden.
  • Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Wärmebereitstellung ausgelegt sein. Wärmepumpen die zur überwiegenden Kältebereitstellung ausgelegt sind können unter dieser Förderschiene nicht gefördert werden.
  • Der Ökostrom-Zuschlag wird für Betrieb mit ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern gewährt - Nachweis über eine eigene Anlage oder Ökostrom-Bezug ist dafür nötig (Nachweisanforderungen - siehe Informationsblatt) 
  • Beteiligung des Landes mit mindestens 12 % der beantragten Kosten, beispielsweise durch Bedarfszuweisungen oder Klimaschutz in NÖ Gemeinden.
  • Das GlobalWarmingPotential (GWP) des Kältemittels darf 2000 nicht übersteigen.
  • Mind. 3,8 Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpenanlage

Tipp

Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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