Aktivverkehr & Mobilitäts-management
Förderung für klimafreundliche und aktive Mobilität im Aktionsprogramm klimaaktiv mobil
Short Facts
Förderhöhe: Unterschiedlich je nach Maßnahme. Fuß und Radverkehr sind zweistufige Projekte (AGVO). Radabstellanlagen und Anschaffung von e-Bikes, (e-)Falträder und (e-)Lastenräder sind einstufige Projekte (Förderpauschale - Deminimis)
Laufzeit: bis 28.02.2025 - 12 Uhr; Achtung first come, first serve!
Antragszeitpunkt: vor Umsetzung bei zweistufigen Projekten
nach Umsetzung bei einstufigen Projekten
Tipp: Beratungsprogramm in Anspruch nehmen!
Kontakt & Links
Beratung für Gemeinden
komobile Gmunden - Herry Consult
Daniela Hirländer, Helmut Koch, Raphael Glück
+43 7612 70 911 oder +43 660 852 36 08
kommunal@klimaaktivmobil.at
komobile
FAQs
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam Verkehr
+43 1 316 31 716
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Leitfaden
Onlineantrag
ACHTUNG: Das verfügbare Budget 2024 ist bereits ausgeschöpft. Die Antragstellung ist online zwar noch möglich - alle neuen Projekteinreichungen können aber nur im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit im Jahr 2025 zur Beurteilung sowie allfälligen Genehmigung gelangen.
Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Carsharing, Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Gefördert werden
- zweistufige Projekte
- Radwege
- Fußverkehrsinfrastruktur (ab 2 m Breite)
- Radschnellverbindungen
- Regionale Radnetzausbauprogramme
- Errichtung bedarfsorientierter Mobilitätslösungen (Mikro ÖV)
- Bike-sharing
- Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
- Umsetzung eines Carsharing Modellen oder Mitfahrbörsen
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
- einstufige Projekte
- Radabstellanlagen
- Anschaffung von (E-)Transporträder, (E-)Falträdern oder E-Bikes
Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise
- Forcierung des Radverkehrs mit Radwegen, Radabstellanlagen mit und ohne E-Ladestationen, Wegweisung und Informationssystemen, Leiteinrichtungen, Bodenmarkierungen, Radverleih (bike & ride), Dauerzählstellen, Anschaffung von e-Bikes etc.
- Radschnellverbindungen
- Fußverkehr
- integrierte Mobilitätsmanagementprojekte mit Maßnahmenmix e-Mobilität: e-Mobilitätsmanagement, e-Flotten und e-Logistik
- Mobilitätsmanagement - Umweltfreundliche Gütermobilität (Umstellung LKW auf elektrisches Förderband, Transportrationalisierung, etc.)
- Mobilitätsmanagement - Umweltfreundliche Personenmobilität (Carsharing, Mobilitätszentralen, Wanderbus, Betriebsbusse, Rufbus, Schnuppertickets, Jobticket, Veranstaltung- Besuchermobilität, etc)
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
- Immaterielle Leistungen für Erstellung vom Fußverkehrskonzept, Masterplan Rad, ... (max. 10 % der materiellen Kosten)
Zweistufige Projekte
Förderhöhe
- Mobilitätsmanagement max. 30 %
- Umwelteffekt Personenmobilität max. 750 Euro je eingesparter t Co2
- Radinfrastruktur max. 2.250 Euro je eingesparter t Co2 +6 Euro je verlagertem PKW-km
- Radinfrastruktur inkl ELER Fördeurng max. 50 %
- Zuschlag von je 5 % (bis in Summe max. 10 %) für Umsetzung bewusstseinsbildende Maßnahmen, für Kombination von 2 oder mehr bauliche Maßnahmen, für Einbeziehung weiterer Akteure
- 15 % sind an Eigenmittel einzubringen
- Achtung - Fördersätze direkt bei diesen Förderschienen für die Errichtung von Fuß- und Radwegen nachprüfen
Förderdetails
- Mobilitäts- und Verkehrskonzept mit Berechnung des Umwelteffektes muss vorliegen und - sofern Maßnahmen zur Radinfrastruktur enthalten sind - mit Berechnung des Gesundheitseffekts, in dem sich die zur Förderung der beantragten Maßnahmen wiederfinden.
- Es werden nur jene Umwelt- und etwaige Gesundheitseffekte berücksichtigt, die durch die Umsetzung der Maßnahme in Österreich erzielt werden.
- Gebietskörperschaften müssen den Nachweis erbringen, dass 15 % der Investitionskosten für die förderungsfähige Maßnahme selbst getragen werden.
- Geldmittel aus dem KIP gelten bei Gemeinden als Eigenmittel.
- Leasingfinanzierung, Contracting und Mietkauf als Finanzierungsmodelle sind bei EU-kofinanzierten Maßnahmen nicht möglich.
Einreichung
- Online bei der KPC
- Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder einer anderen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht.
- Bitte beachten Sie die anderen Einreichmodalitäten bei den gelinkten Förderschienen (e-Fahrzeug, e-Flotte, e-Ladestelle)
Einstufige Projekte
Folgende Projekte werden als Pauschalförderungen (max. 30 %) abgewickelt, die Antragstellung erfolgt NACH der Umsetzung.
- Radabstellanlagen (mindestens 10 Abstellplätze)
- 400 Euro pro überdachtem Abstellplatz (bei Neuerrichtung der Überdachung für Radabstellplätze)
- 200 Euro pro Abstellplatz ohne Überdachung (bzw. für Radabstellplätze in Gebäuden)
- 100 Euro pro E-Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung
- Transportrad oder e-Transportrad
- 900 Euro je Rad
- Faltrad oder e-Faltrad
- 500 Euro je Rad
- e-Fahrräder
- Anschaffung ab 5 e-Bikes, 300 Euro je e-Bike
FörderwerberIn
- Gemeinde, öffentliche Gebietskörperschaft
- Betrieb, Verein, konfessionelle Einrichtung
Weitere Informationen
Radland für Gemeinden NÖ
Gratis Radfahrkurse für Volksschulen
Sonderförderung Jugendmobilität
Klima-aktiv kostenfreie Beratungsangebote
klima-aktiv kostenfreier Zugang zu RVS-Richtlinien aktive Mobilität
Mach mit - Mobilitätswoche
Erstcheck Mobilitätswende - was braucht meine Gemeinde
Baukasten für Verkehrsberuhigung mit Rechtsüberblick
Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)