Umwelt-Gemeinde-Service

Aktivverkehr & Mobilitäts-management

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für klimafreundliche und aktive Mobilität im Aktionsprogramm klimaaktiv mobil

Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Carsharing, Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.

Gefördert werden

  • zweistufige Projekte
    • Radwege
    • Fußverkehrsinfrastruktur
    • Radschnellverbindungen
    • Regionale Radnetzausbauprogramme
    • Errichtung bedarfsorientierter Mobilitätslösungen
    • Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
    • Umsetzung eines Carsharing Modellen oder Mitfahrbörsen
    • Bewusstseinsbildende Maßnahmen
  • einstufige Projekte
    • Radabstellanlagen
    • Anschaffung von (E-)Transporträder, (E-)Falträdern oder E-Bikes

Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise

  • Forcierung des Radverkehrs mit Radwegen, Radabstellanlagen mit und ohne E-Ladestationen, Wegweisung und Informationssystemen, Leiteinrichtungen, Bodenmarkierungen, Radverleih (bike & ride), Dauerzählstellen, Anschaffung von e-Bikes etc.
  • Radschnellverbindungen
  • Fußverkehr
  • integrierte Mobilitätsmanagementprojekte mit Maßnahmenmix e-Mobilität: e-Mobilitätsmanagement, e-Flotten und e-Logistik
  • Mobilitätsmanagement - Umweltfreundliche Gütermobilität (Umstellung LKW auf elektrisches Förderband, Transportrationalisierung, etc.)
  • Mobilitätsmanagement - Umweltfreundliche Personenmobilität (Carsharing, Mobilitätszentralen, Wanderbus, Betriebsbusse, Rufbus, Schnuppertickets, Jobticket, Veranstaltung- Besuchermobilität, etc)
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen
  • Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehenden immateriellen Leistungen (max. 10 % der materiellen Kosten)

Zweistufige Projekte

Förderhöhe

  • Förderbasis Investitionsmehrkosten. 20 % der förderfähigen Kosten, bei ELER-Cofinanzierung bis zu 40 % für Gemeinde bzw. nicht wettbewerbsrelevante Vorhaben. Bei Zuschlägen bis zu maximal 50 %.
  • Maximale Förderung, gilt nicht bei ELER geförderten Projekten:
    • 750 EUR je jährlich eingesparte Tonne CO2
    • bei Radinfrastrukturprojekten 2.250 Euro je jährlich eingesparte Tonne CO2 + 6 Euro/jährlich verlagerte Pkw-Kilometer
  • Zuschlag von je 5 % (bis in Summe max. 10 %) für Umsetzung bewusstseinsbildende Maßnahmen, für Kombination von 2 oder mehr Maßnahmen, für Einbeziehung weiterer Akteure

Förderdetails

  • Mobilitäts- und Verkehrskonzept mit Berechnung des Umwelteffektes muss vorliegen und - sofern Maßnahmen zur Radinfrastruktur enthalten sind - mit Berechnung des Gesundheitseffekts, in dem sich die zur Förderung der beantragten Maßnahmen wiederfinden.
  • Es werden nur jene Umwelt- und etwaige Gesundheitseffekte berücksichtigt, die durch die Umsetzung der Maßnahme in Österreich erzielt werden.
  • Gebietskörperschaften müssen den Nachweis erbringen, dass 25 % der Investitionskosten für die förderungsfähige Maßnahme selbst getragen werden. 
  • Geldmittel aus dem KIP gelten bei Gemeinden als Eigenmittel.
  • Leasingfinanzierung, Contracting und Mietkauf als Finanzierungsmodelle sind bei EU-kofinanzierten Maßnahmen nicht möglich.

Einreichung

  • Online bei der KPC
  • Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder einer anderen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht.
  • Bitte beachten Sie die anderen Einreichmodalitäten bei den gelinkten Förderschienen (e-Fahrzeug, e-Flotte, e-Ladestelle)

Einstufige Projekte

Folgende Projekte werden als Pauschalförderungen (max. 30 %) abgewickelt, die Antragstellung erfolgt NACH der Umsetzung.

  • Radabstellanlagen
    • 400 Euro pro überdachtem Abstellplatz (bei Neuerrichtung der Überdachung für Radabstellplätze)
    • 200 Euro pro Abstellplatz ohne Überdachung (bzw. für Radabstellplätze in Gebäuden)
    • 100 Euro pro E-Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung
  • Transportrad oder e-Transportrad
    • 900 Euro je Rad
  • Faltrad oder e-Faltrad
    • 500 Euro je Rad
  • e-Fahrräder
    • Anschaffung ab 5 e-Bikes, 300 Euro je e-Bike

FörderwerberIn

  • Gemeinde, öffentliche Gebietskörperschaft
  • Betrieb, Verein, konfessionelle Einrichtung

Weitere Informationen

 Radland für Gemeinden NÖ
 Gratis Radfahrkurse für Volksschulen
 Klima-aktiv kostenfreie Beratungsangebote
 klima-aktiv kostenfreier Zugang zu RVS-Richtlinien aktive Mobilität
Mach mit - Mobilitätswoche
 Individuelle Förderberatung

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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