Aktivverkehr & Mobilitätsmanagement
Förderung für klimafreundliche und aktive Mobilität im Aktionsprogramm von klimaaktiv mobil
Short Facts
Förderhöhe: Unterschiedlich je nach Maßnahme. Fuß und Radverkehr sind zweistufige Projekte (AGVO). Radabstellanlagen einstufige Projekte (Förderpauschale - Deminimis)
Laufzeit: bis 27.2.2026, 12:00 Uhr bzw. solange Budget verfügbar.
Antragszeitpunkt: vor Umsetzung bei zweistufigen Projekten
nach Umsetzung bei einstufigen Projekten
Tipp: Beratungsprogramm klimaaktiv in Anspruch nehmen!
Kontakt & Links
Beratung für Gemeinden
komobile Gmunden - Herry Consult
Daniela Hirländer, Helmut Koch, Raphael Glück
+43 7612 70 911 13 oder +43 660 852 36 08
kommunal@klimaaktivmobil.at
komobile
FAQs
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam Verkehr
+43 1 316 31 716
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Leitfaden
Onlineantrag
Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Carsharing, Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Gefördert werden
- zweistufige Projekte
- Radwege
- Fußverkehrsinfrastruktur (ab 2 m Breite)
- Radschnellverbindungen
- Regionale Radnetzausbauprogramme
- Errichtung bedarfsorientierter Mobilitätslösungen
- Bike-sharing
- Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
- Umsetzung eines Carsharing Modells oder Mitfahrbörsen
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
- einstufige Projekte
- Radabstellanlagen
Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise
- Forcierung des Radverkehrs mit Radwegen, Radabstellanlagen mit und ohne E-Ladestationen, Wegweisung und Informationssystemen, Leiteinrichtungen, Bodenmarkierungen, Radverleih (bike & ride), Dauerzählstellen, etc.
- Radschnellverbindungen
- Fußverkehr
- Mobilitätsmanagement - Umweltfreundliche Gütermobilität (Umstellung LKW auf elektrisches Förderband, Transportrationalisierung, etc.)
- Mobilitätsmanagement - Umweltfreundliche Personenmobilität (Carsharing, Mobilitätszentralen, Wanderbus, Betriebsbusse, Rufbus, Schnuppertickets, Jobticket, Veranstaltung- Besuchermobilität, etc)
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
- Immaterielle Leistungen für Erstellung vom Mobilitätsmanagementkonzepten, Planungs- und Beratungsleistungen inkl. erforderlichen Vorleistungen wie z.B. Verkehrszählungen, Digitalisierungsarbeiten, Mobilitätsbefragungen, Verkehrskonzepte, etc.
Zweistufige Projekte
Förderhöhe
- Mobilitätsmanagement insg. max. 30 % (Basisfördersatz 20 % + Zuschlagsmöglichkeit)
- Umwelteffekt Personenmobilität max. 750 Euro je eingesparter t Co2
- Radinfrastruktur max. 2.250 Euro je eingesparter t Co2 + 6 Euro je verlagertem PKW-km
- Radinfrastruktur inkl. ELER Fördeurng max. 50 %
- Zuschlag von je 5 % (bis in Summe max. 10 %) für die Kombination von mehreren baulichen Maßnahmen (mindestens zwei) und bei der Umsetzung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen
- Achtung - Fördersätze direkt bei diesen Förderschienen für die Errichtung von Fuß- und Radwegen nachprüfen
Förderdetails
- Mobilitäts- und Verkehrskonzept mit Berechnung des Umwelteffektes muss vorliegen, in dem sich die zur Förderung der beantragten Maßnahmen wiederfinden. Bei Fragen bzgl. Erstellung eines Mobilitäts-/Verkehrskonzeptes wäre klimaaktiv zu kontaktieren bzw. auch kostenlose Unterstützung bei der Berechnung der Umwelteffekte.
- Es werden nur jene Umwelteffekte berücksichtigt, die durch die Umsetzung der Maßnahme in Österreich erzielt werden.
- Gebietskörperschaften müssen den Nachweis erbringen, dass 15 % der Investitionskosten für die förderungsfähige Maßnahme selbst getragen werden.
- Geldmittel aus der Bedarfszuweisung und KIP gelten bei Gemeinden als Eigenmittel.
- Leasingfinanzierung, Contracting und Mietkauf als Finanzierungsmodelle sind bei EU-kofinanzierten Maßnahmen nicht möglich.
- Jede geförderte Infrastruktur für aktive Mobilität (Radweg, Gehweg, Fußgängerzone, Begegnungszone, etc.) muss in die Graphenintegrations-Plattform einzutragen.
Einreichung
- Online bei der KPC
- Vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder einer anderen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht.
- Bitte beachten Sie die anderen Einreichmodalitäten bei der Förderschiene für Radabstellanlagen.
Einstufige Projekte
Folgende Projekte werden als Pauschalförderungen (max. 30 %) abgewickelt, die Antragstellung erfolgt NACH der Umsetzung.
- Radabstellanlagen (mindestens 10 Abstellplätze)
- 100 Euro pro Abstellplatz
- 100 Euro pro E-Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung
FörderwerberIn
- Gemeinde, öffentliche Gebietskörperschaft
- Betrieb, Verein, konfessionelle Einrichtung
Weitere Informationen
Radland für Gemeinden NÖ
Gratis Radfahrkurse für Volksschulen
Sonderförderung Jugendmobilität
Klima-aktiv kostenfreie Beratungsangebote
klima-aktiv kostenfreier Zugang zu RVS-Richtlinien aktive Mobilität
Mach mit - Mobilitätswoche
Erstcheck Mobilitätswende - was braucht meine Gemeinde
Baukasten für Verkehrsberuhigung mit Rechtsüberblick
Mobilitätswende - FFG Fördercall
Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)